Zustimmend hat der Gemeinderat den Sachstand des Katastrophenschutzkonzeptes zur Kenntnis genommen und das weitere Vorgehen festgelegt.
Bei einem Großschadensereignis oder einer Katastrophe kann es vorkommen, dass die herkömmlichen Kommunikationsmittel wie Telefon, Internet oder Mobilfunk über längere Zeit und flächendeckend ausfallen. Gerade in den ersten 24 Stunden ist es entscheidend, erst Maßnahmen zu treffen sowie die Bürger und gegebenenfalls Pressevertreter schlich zu informieren. Die Kommunikation zwischen Ortspolizeibehörde und dem Landratsamt als Untere Katastr0phenschutzbehörde und zu den nachbarkommunen ist möglichst lange aufrecht zu erhalten. Vor diesem Hintergrund erarbeitet Oberstleutnant a.D. Jürgen Steinbrink gerade mit der Verwaltung ein Katastrophenschutzkonzept, um im Falle einer Notsituation gewappnet zu sein. Kern dieser Konzeption ist die Erstellung eines allgemeinen Katastropheneinsatzplanes für die Gemeinde mit einer Stabsdienstordnung und Notfallplänen. Mit dem Regelwerk werden Zuständigkeiten, Aufgabenschwerpunkte, Entscheidungsbefugnisse, Verantwortlichkeiten und vieles mehr festgelegt. Wie Bürgermeister Reinhold Gsell und Jürgen Steinbrink informierten, ist die Stabsdienstordnung zum 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Damit hat die Gemeinde eine verbindliche Organisationsform festgelegt, die eine reibungslose Zusammenarbeit bei Katastrophen und außergewöhnlichen Ereignissen sicherstellt. Bei der Umsetzung ist die enge Einbindung des Personals erforderlich, deshalb fand bereits eine Personalversammlung zu diesem Themenkomplex statt. Durch interne regelmäßige Besprechungen und Übungen soll die Stabsdienstordnung als nächster Schritt bei den Mitarbeitern implementiert werden. Im Rahmen des Stromversorgungskonzeptes ist für das Seniorenheim, die Abwasserhebewerke, das Rathaus und das Feuerwehrgebäude im Laufe des Jahres 2017 eine Ausstattung mit Notstromaggregaten vorgesehen. Darauf aufbauend hat die Verwaltung zwischenzeitlich eine eigene Funkfrequenz bei der Bundesnetzagentur beantragt, die Grundlage für einen eigenen Betriebsfunk sein wird. Damit verfügt die Gemeinde künftig in einem Katastrophenfall über eine unabhängiges Kommunikationssystem, welches es ermöglicht, auch weiterhin handlungsfähig zu bleiben. Eine Ausstattung von Verwaltung und Bauhof mit Handfunkgeräten ist vorgesehen. Die Verwaltung wird das Thema weiter vertiefen und mit dem Gemeinderat zu gegebener Zeit das weitere Vorgehen festlegen.