Stabsorganisation erneut bei Übung gefordert
Sechs Monate nach der bezirksweiten Katastrophenschutzübung „Rheinflut 2012“ wurden Teile des Stabes des Regierungspräsidiums Karlsruhe erneut mit einem Katastrophenschutzszenar konfrontiert.
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg führte gemeinsam mit dem Innenministerium Baden-Württemberg, den 4 Regierungspräsidien mit 22 Stadt- und Landkreisen sowie der Task Force für Tierseuchenbekämpfung in Tübingen, Veterinärämtern und der Bundeswehr im April 2013 eine landesweite Tierseuchenübung durch. Als Veterinärlage wurde der Ausbruch der hochansteckenden Maul- und Klauenseuche (MKS) in 9 Stadt- und Landkreisen sowie Verdachtsfälle von MKS in weiteren 13 Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg angenommen.
An der zweitägigen Stabsrahmenübung (25. und 26.04.2013) nahmen im Regierungsbezirk – jeweils in Stabsorganisation aufgestellt – das Regierungspräsidium Karlsruhe (Vb1 bis Vb5, Vb8, Verbindungspersonal der Bundeswehr und des THW), der Landkreis Karlsruhe, der Landkreis Rastatt, der Enzkreis, die Stadt Karlsruhe und die Stadt Pforzheim teil.
An der Fachdienstübung (27.04.) waren der Enzkreis (Hof mit Tierbestand in Serres) und die Stadt Karlsruhe (Hof mit Tierbestand in KA-Rüppur) jeweils mit einem praktischen Übungsabschnitt zur Tierseuchenbekämpfung vertreten.
Neben den aktiven Übungsteilnehmern wurde eine umfangreiche Übungssteuerungsorganisation aufgebaut, die Einspielungen und Übungsablauf zu koordinieren hatte.
Das nebenstehende Schema zeigt das Zusammenspiel von Übungsteilnehmern und Übungssteuerung im Regierungsbezirk und zur Obersten Katastrophenschutzbehörde.
Die Stabsrahmenübung wurde nach den Grundsätzen der Stabsdienstordnung durchgeführt. Neu war, dass neben der Stabsorganisation eine Veterinärorganisation für das Tierseuchenmanagement aufgebaut wurde. Auf Landes-, Bezirks- und Kreisebene entstanden sogenannte Tierseuchenkrisenzentren, die zum Teil Verwaltungsstabsbereiche im Arbeitsablauf widerspiegelten.
Zu Beginn einer Tierseuchenkrise werden diese Zentren als erstes eingerichtet und ggf. mit Unterstützung von Stabspersonal arbeitsfähig gemacht. Bei Ausweitung der Krise, also kreis- bzw. bezirksübergreifend wird der Verwaltungsstab gemäß der Stabsdienstordnung einberufen.
Der Übungsablauf kann mit Hilfe des nebstehenden Schemas nachverfolgt werden:
Als Ergebnis der Übung kann festgehalten werden, dass sich die Stabsdienstordnung erneut bewährt hat, der erstmalige Aufbau und Betrieb eines regionalen Tierseuchenkrisenzentrums erfolgreich erprobt werden konnte und das Zusammenspiel der verschiedenen Übungsorganisationen im Wesentlichen funktionierte. Die Übung hat aber auch gezeigt, dass in der Detailbetrachtung noch nachgearbeitet werden muss, um die Stabsarbeit weiter zu optimieren.
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