Länderübergreifende Katastrophenschutzübung “Philippsburg 2010“
„Am 8. Oktober 2010 hat die länderübergreifende Katastrophenschutzübung “Philippsburg 2010“ stattgefunden. Dabei hat das Regierungspräsidium Karlsruhe mit zahlreichen staatlichen, kommunalen und sonstigen Beteiligten in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz am Beispiel eines Unfallgeschehens im Kernkraftwerk Philippsburg die vorbereiteten Katastropheneinsatzpläne und Vorsorge- und Schadensabwehrmaßnahmen auf ihre Anwendbarkeit und Effizienz überprüft.
Im Kernkraftwerk Philippsburg wurden parallel zur behördlichen Katastrophenschutzübung die dortigen betrieblichen Vorkehrungen für Notfälle beübt.
Allein auf baden-württembergischer Seite haben rund 700 haupt- und ehrenamtliche Personen an der Übung teilgenommen.
Mit der Übung sollten Handlungs- und Entscheidungsabläufe unter großem Ereignis- und Zeitdruck erprobt und vertieft werden. Daneben stand die interne Kommunikation zwischen den Behörden in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg auf verschiedenen Übermittlungswegen einschließlich der Nutzung moderner Video-Konferenz-Technik auf dem Prüfstand ebenso wie die Kommunikation nach außen zu den Medien und zur Bevölkerung.
Zudem kamen während der Übung auch die Strahlenspürtrupps der Feuerwehren aus dem gesamten Regierungsbezirk Karlsruhe und Messtrupps des Betreibers des Kernkraftwerks Philippsburg sowie der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz zum Einsatz. Schließlich sollte ein Transport von Jodtabletten vom Lagerort zu einer entfernt liegenden gemeindlichen Ausgabestelle real durchgeführt werden.
Mit dem Tag der Übung mündete deren fast einjährige Vorbereitung in den “Ernstfall“, der – so das Ergebnis einer ersten Auswertung der Übungsdokumentationen der Verwaltungsstabsbereiche – im Großen und Ganzen erfolgreich gemeistert werden konnte. Dies ist nicht zuletzt dem großen Engagement aller an der Übung Mitwirkenden zu verdanken.
Die Notwendigkeit regelmäßiger Übungen ergibt sich daraus, dass die Funktionsfähigkeit der Verwaltungsstäbe von Behörden bei außergewöhnlichen Ereignissen und Katastrophen jederzeit gewährleistet sein muss. Wegen der erforderlichen ressort- und fachübergreifenden Zusammenarbeit der an der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr Beteiligten ist das ständige Überprüfen von Kommunikations-, Entscheidungs- und Handlungsabläufen unabdingbar. Die Zielvereinbarungen des Innenministeriums Baden-Württemberg mit den Regierungspräsidien sehen deswegen regelmäßig die Durchführung von Alarmierungs- und Katastrophenschutzübungen (Stabsrahmenübungen) vor.
Für das Regierungspräsidium Karlsruhe ergab sich die Notwendigkeit einer Übung im Jahr 2010 nicht allein schon aus seiner Stellung als höherer Katastrophenschutzbehörde, die erstinstanzlich zuständig ist für den Katastrophenschutz der kerntechnischen Anlagen im Regierungsbezirk Karlsruhe, sondern auch aus der Tatsache, dass die letzte große Katastrophenschutzübung bezüglich des Kernkraftwerks Philippsburg im Jahr 1994 – mithin vor 16 Jahren – durchgeführt wurde.
Alle Beteiligten beider Schichten – ob als Mitglieder der Stabsleitung, der Verwaltungs-stabsbereiche oder der Übungssteuerung – waren mit großem Eifer bei der Sache und haben die ihnen gestellten Aufgaben einschließlich der eingespielten Einlagen umsichtig, ergebnisorientiert und zügig bearbeitet. Darin kam sicherlich die intensive Befassung mit dem jeweiligen Sachgebiet (Verwaltungsstabsbereich) wie auch die durch vergangene Übungen erworbene Routine zum Tragen. (Quelle: Zeitschrift INTERN, RPK)“
Neueste Kommentare